Auf der Website des Regierungsgesetzgebungszentrums wurde ein Entwurf zur Änderung der Verordnung des Finanzministers über die Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung für die Ausübung der Agenturtätigkeit veröffentlicht. Sie erhöht die Versicherungssummen für Versicherungsvertreter.
Diese Änderung folgt auf die Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU der von der Kommission delegierten Verordnung 2019/1935 zur Änderung der Richtlinie 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Anpassung des Grundbetrags in Euro für die Berufshaftpflichtversicherung und die finanzielle Leistungsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlern. Sie wird ab 12. Juni 2020 gelten.
Die Verordnung legt höhere Grundbeträge um 4,03% fest. Daher besteht in der polnischen Verordnung über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Versicherungsvertreter eine Verpflichtung zur Erhöhung der Versicherungssummen. Gemäß dem Inhalt des Entwurfs werden sie sich auf den PLN-Gegenwert von 1.300.380 EUR für ein durch einen Versicherungsvertrag abgedecktes Ereignis und den PLN-Gegenwert von 1.924.560 EUR für alle Ereignisse belaufen.
Nach Ansicht des Projektanbieters wird eine Erhöhung der Mindestgarantiesummen nicht zu einer zu starken Erhöhung der Versicherungsprämie für die Haftpflichtversicherung von Agenten führen.
Der Anstieg der Grundpreise wird auf der Grundlage der von Eurostat geschätzten zyklischen EU-Verbraucherpreiserhebungen ermittelt.
Die Verordnung soll am 12. Juni 2020 in Kraft treten.