Am 13. Mai unterzeichnete der Finanzminister Tadeusz Kościński eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfung für Personen, die sich um die Ausübung von Agenturtätigkeiten, Vertriebstätigkeiten einer Versicherungsunternehmen und Vertriebstätigkeiten einer Rückversicherungsunternehmen (weiter: OFWCA) bewerben. Nach der neuen Verordnung wird es möglich sein, die Prüfungen aus der Ferne durchzuführen, ausschließlich unter Verwendung eines elektronischen Systems.
– Dies sind weitere Bestimmungen, die vom Finanzminister eingeführt wurden, um das Funktionieren der Versicherungsindustrie während der Epidemie zu erleichtern. Die Verordnung führt eine vorübergehende Möglichkeit ein, Prüfungen für den OFWCA aus der Ferne mit Hilfe eines elektronischen Systems durchzuführen. Eine solche Formel wird ihre flexible Einbindung in die IT-Systeme von Versicherungsunternehmen ermöglichen – sagte Tadeusz Kościński.
Als Teil der Aufsicht über den gesamten Prozess wird die Versicherungsunternehmen, die eine Fernprüfung durchführt, der polnischen Finanzaufsichtsbehörde ihre Absicht mitteilen, eine solche Prüfung durchzuführen, zusammen mit einer Beschreibung des verwendeten elektronischen Systems. Das System sollte eine wirksame Identifizierung der Personen, die die Prüfung bestehen, und die Unabhängigkeit ihrer Arbeit gewährleisten. Die Verordnung passt auch das Fernüberprüfungsverfahren, den Prozess der Zustellung einer Mitteilung über das Prüfungsergebnis und die Einlegung einer möglichen Beschwerde.