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Der Finanzombudsmann fordert die vorübergehende Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs und die Stundung von Versicherungsprämien

Der Finanzombudsmann fordert die vorübergehende Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs und die Stundung von Versicherungsprämien

Dodano: 2020-04-08
Publikator: Der Finanzombudsmann

Der Finanzombudsmann richtete Schreiben an den polnischen Versicherungsverband, das Finanzministerium und den Versicherungsgarantiefonds, in denen er um Unterstützung für Kunden von Versicherungsunternehmen appelliert, die sich infolge der Pandemie in einer schwierigen finanziellen Situation befanden.

Die vom Finanzombudsmann vorgeschlagenen Lösungen betreffen die Kfz-Haftpflichtversicherungen. Zunächst will der Finanzombudsmann eine Regelung schaffen, die die vorübergehende Außerbetriebnahme eines Fahrzeugs ermöglicht. Diese Bestimmung wäre besonders für Unternehmen von Vorteil, die ihre Tätigkeit aufgrund der Pandemie einstellen mussten, wie z.B. Transportunternehmen.

„Ich appellierte an den Finanzminister für die umsichtige Umsetzung einer dringenden Übergangsregelung, die eine vorübergehende Außerbetriebnahme des Fahrzeugs ermöglicht. Diese Lösung wird bereits für LKW und Reisebusse verwendet und erlaubt es – nach Erfüllung der bestimmten Voraussetzungen – dem Versicherer  mindestens 95% Rabatt auf die Versicherungsprämie zu geben. Sicherlich wäre ein solcher Rabatt besonders wichtig für Unternehmer aus Branchen, für die die Versicherungsprämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung hoch sind und die die Auswirkungen der aktuellen Pandemiesituation in ihren Bilanzen spüren werden“ – sagt Mariusz Golecki.

Ein weiterer Vorschlag ist die Unterstützung von natürlichen Personen in Form einer aufgeschobenen Zahlung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach der Meinung des Finanzombudsmanns könnte eine solche Lösung auch für  die Freiwillige-, Lebens- und Sachversicherungen gelten.

„Deshalb habe ich an den Polnischen Versicherungsverband appelliert, um die Analyse der Möglichkeit, dass die Versicherer die Verfahren einführen, die einen Zahlungsaufschub der Versicherungsprämien für bereits bestehende und fortgesetzte Versicherungsverträge ermöglichen. Ich schlage auch vor, die Anwendung von Zahlungsaufschüben, z.B. für 3 Monate, bei Verträgen über die Kfz-Haftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen, wenn ein Kunde, der bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, den Vertrag im folgenden Jahr fortsetzen möchte. Ich glaube, dass die Aussetzung des Zahlungseinzugs von Kunden mit ernsthaften Liquiditätsproblemen sehr gut aufgenommen wird.“ – sagt Golecki.

Der Finanzombudsmann will auch, dass das Versicherungsgarantiefonds die Gewährung von Strafen wegen fehlender gültiger Kfz-Haftpflichtversicherung für diese Zeit aussetzt.

„Gleichzeitig postulieren wir, dass der Fonds die Praxis der Identifizierung nicht versicherter Kfz-Besitzer beibehalten sollte. Diese Personen sollten Informationen über das Fehlen der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten und die Notwendigkeit, sich mit dem Fonds zu kontaktieren, um den Fall unter Androhung von Sanktionen in Form einer Strafgebühr zu klären. Ich befürchte, dass einige Leute den fehlenden Versicherungsschutz z.B. wegen des Fehlens des so genannten automatischen Abschlusses eines weiteren Vertrages bei Nichtzahlung einer Rate nicht kennen und keine geeigneten Maßnahmen ergreifen werden” – erklärt Mariusz Golecki.

In den Schreiben des Finanzombudsmannes wurden auch andere Änderungen angekündigt, wie z.B. freier Abzug von Geldern aus Versicherungs- und Investmentprodukten oder Schutz von Touristen, die durch die Pandemie Schaden erlitten haben.

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