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Der Musterbericht der Finanzmarktakteuren über die Behandlung von Beschwerden

Der Musterbericht der Finanzmarktakteuren über die Behandlung von Beschwerden

Dodano: 2020-02-12

Der Finanzombudsmann hat auf seiner Website das Formular „der Bericht der Finanzmarktakteur für das Jahr 2019 “ veröffentlicht, das dem Finanzombudsmann vorzulegen ist.

Die Einreichung des Formulars beim Finanzombudsmann ist eine gesetzliche Verpflichtung der Finanzmarktakteure gemäß Artikel 33 des Gesetzes über die Behandlung von Beschwerden von Finanzmarktakteuren und des Finanzombudsmannes.

Diese Bestimmung verpflichtet die Finanzmarktakteure, dem Finanzombudsmann jährlich innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Kalenderjahres einen Bericht über die Behandlung von Beschwerden und die Anzahl der Fälle von Kunden, die rechtliche Schritte unternommen haben, weil sie die Beschwerde nicht entsprechend ihrem Willen berücksichtigt haben, vorzulegen. Der Bericht sollte Informationen über die Anzahl der Beschwerden, der anerkannten und nicht anerkannten Ansprüche, die sich aus den eingereichten Beschwerden ergeben, sowie über den Wert der in den Prozessen eingereichten Ansprüche und die Beträge, die durch endgültige Gerichtsentscheidungen zugunsten der Klienten während des Berichtszeitraums entschieden wurden, enthalten.

Die Finanzmarktakteuren müssen das Formular bis zum 15. Februar per E-Mail senden an: raporty@rf.gov.pl (Versicherungs- und Rentenmarktunternehmen) oder sprawozdania.wbk@rf.gov.pl (Bank- und Kapitalmarktunternehmen).

Übrigens erinnert der Finanzombudsmann an die Definitionen von Beschwerde und Klage. Eine Beschwerde ist eine Anfrage des Kunden an einen Finanzmarktakteur, in der der Kunde (natürliche Person) seine Vorbehalte gegenüber den Dienstleistungen des Finanzmarktakteurs zum Ausdruck bringt. Eine Klage ist jede Anfrage eines Kunden, einschließlich einer Beschwerde, die an ein Finanzinstitut gerichtet ist und sich auf Vorbehalte bezüglich der von dem Finanzinstitut erbrachten Dienstleistungen oder der von dem Institut ausgeübten Tätigkeiten bezieht. Eine Klage ist daher ein weiter gefasster Begriff und betrifft Vorbehalte gegen jede Tätigkeit eines Unternehmens, nicht nur gegen die erbrachten Dienstleistungen und nicht nur von natürlichen Personen.

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