Die Änderungen zu den Verordnungen über die Haftpflichtversicherung für Broker und Versicherungsagenturen wurden im Gesetzblatt veröffentlicht
Im Gesetzblatt wurden Änderungen zu den Verordnungen über die Haftpflichtversicherung für Broker und Versicherungsagenturen veröffentlicht, d.h:
- Verordnung des Finanzministers vom 6. Mai 2020 zur Änderung der Verordnung über die obligatorische Haftpflichtversicherung für die Ausübung der Agenturtätigkeit (Gesetzblatt vom 12. Mai 2020, Pos. 846)
- Verordnung des Finanzministers vom 6. Mai 2020 zur Änderung der Verordnung über die Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung für die Ausübung der Maklertätigkeit (Gesetzblatt vom 12. Mai 2020, Pos. 845)
Die Verordnungen ändern die Mindestdeckung der Haftpflichtversicherung für einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten. Gemäß den Verordnungen beträgt sie den Gegenwert in PLN von 1.300380 EUR für ein Ereignis, dessen Auswirkungen durch einen Haftpflichtversicherungsvertrag gedeckt sind, und 1.924.560 EUR für alle derartigen Ereignisse.
Die Verordnungen treten am 12. Juni 2020 in Kraft.