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Versicherungsunternehmen und Banken sollten bei variablen Vergütungszahlungen einen konservativen Ansatz anwenden

Versicherungsunternehmen und Banken sollten bei variablen Vergütungszahlungen einen konservativen Ansatz anwenden

Dodano: 2020-07-08

Die polnische Finanzaufsichtsbehörde legte ihren Standpunkt zur variablen Zahlung der Vergütung in Banken und Versicherungsunternehmen dar. Die Behörde erwartet von ihnen, dass sie bei variablen Vergütungszahlungen einen konservativen Ansatz anwenden. Damit soll ein Beitrag zur Erhaltung einer soliden Kapitalbasis der Finanzmarktteilnehmer geleistet werden.

Die Standpunkt der Finanzaufsichtsbehörde reagiert auf die Empfehlungen der EBA und der EIOPA in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und die möglichen wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Situation und ihre erwarteten Auswirkungen auf den Banken- und Versicherungssektor.

Die Finanzaufsichtsbehörde möchte, dass Banken und Versicherungsunternehmen ihre Vergütungs- und Belohnungspolitik und -praxis überprüfen, wobei die Grundsätze eines umsichtigen Kapitalmanagements zu berücksichtigen sind und Aktivitäten, die die Kapitalbasis untergraben könnten, begrenzt werden sollen. „Für die Banken ist dies besonders wichtig im Zusammenhang mit der Verwendung des durch den Verzicht auf den Puffer für systemische Risiken freigesetzten Kapitals, mit dem ein Rückgang der Verfügbarkeit von Krediten für die Wirtschaft verhindert werden sollte”- erklärte die Finanzaufsichtsbehörde in der Mitteilung.

Die Behörde empfiehlt, die Zahlung eines Teils der variablen Vergütung über einen längeren Zeitraum als ursprünglich erwartet oder in Form eines Eigenkapitalinstruments aufzuschieben. „Gleichermaßen erwartet die Überwachungsbehörde im Hinblick auf die Zahlung der in den Vorjahren gewährten aufgeschobenen Vergütungskomponente, die nun rechtlich fällig geworden ist, dass Banken und Versicherungsunternehmen einen weiteren Aufschub (Verlängerung des Aufschubzeitraums) sowie die Zahlung eines wesentlichen Teils davon in Form von Kapitalinstrumenten in Erwägung ziehen” – fügte Finanzaufsichtsbehörde in ihrer Mitteilung hinzu

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